
©iStock / vgajic
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW: Beratung für Existenzgründung und Übernahme
Nachhaltige Sicherung von Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen
Gründerinnen und Gründer in Nordrhein-Westfalen, die sich zu ihren Vorhaben professionell beraten lassen möchten, profitieren von einem erweiterten Förderangebot und höheren Zuschüssen. Mit dem Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) stellen die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen 17,3 Millionen Euro Fördermittel für Zuschüsse zu Beratungsleistungen zur Verfügung, um die Finanzierung von Beratungen bei Gründungs- und Übernahmevorhaben zu erleichtern, den Bestand von Existenzgründungen zu erhöhen sowie die Qualität der Gründungen zu verbessern. Die damit möglich gemachte intensive Beratung soll einen Beitrag zu langfristig erfolgreichen Neugründungen oder Betriebsübernahmen leisten.
Was wird gefördert?
- Ausgaben für Beratungsleistungen für Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Nebenerwerbsgründungen in den Haupterwerb, die in einem der Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen (RIS) erfolgen.
- Ausgaben für Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen im Vorfeld von Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen sowie vor dem Übergang zum Haupterwerb eines im Nebenerwerb gegründeten Kleinstunternehmens.
- Ausgaben für Beratungsleistungen im Anschluss an die Gründung eines neuen Unternehmens, sofern eine Förderung für den Zeitraum vor Gründung nach diesem Programm beantragt wurde.
- Ergänzend zu den betriebswirtschaftlichen Beratungen können spezielle Beratungen gefördert werden:
- von Migrantinnen oder Migranten der ersten Generation, die ein förderfähiges Gründungs- oder Übernahmevorhaben planen,
- von Personen mit anerkannter Behinderung, die ein förderfähiges Gründungs- oder Übernahmevorhaben planen,
- zur besseren betrieblichen Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund,
- zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung,
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung sowie zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit und
- zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens achtzehn Jahre alt sind und beabsichtigen, in Nordrhein-Westfalen
- ein neues gewerbliches Unternehmen zu gründen oder eine freiberufliche Tätigkeit als selbständige Vollexistenz in Nordrhein-Westfalen aufzunehmen,
- ein gewerbliches Einzelunternehmen zu übernehmen oder
- ein Unternehmen durch den Erwerb von mehr als 50 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals zu übernehmen,
- sich an einem gewerblichen Unternehmen als tätiger Gesellschafter mit mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals zu beteiligen oder
- vom bereits angemeldeten Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln wollen.
Förderrichtlinie / Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu den Förderschwerpunkten und -grundlagen, dem Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie den Auswahlkriterien im Zuge des online-basierten Einreichungsprozesses sind der Förderrichtlinie und der Förderbekanntmachung zu entnehmen.
Download "Förderbekanntmachung Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)"
Link "Förderrichtlinie Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)"
Social Media-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, YouTube, Google, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: