14.12.2022

Start-up Transfer.NRW: Land und EU fördern Start-ups aus Hochschulen mit insgesamt 40 Millionen Euro

Mit dem Wettbewerb „Start-up Transfer.NRW“ möchte die Landesregierung Ausgründungen von Hochschulen fördern und so innovative Produkte und Dienstleistungen erfolgreich umsetzen. Gleichzeitig soll dies auch die Transformation und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärken.

Insgesamt 40 Millionen Euro stellen die EU aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und das Land Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2027 dafür zur Verfügung.

Ministerin Neubaur:

Start-ups aus den Hochschulen sind Treiber der Transformation: Sie tragen wissensbasierte Lösungen in die Gesellschaft, schaffen Arbeitsplätze und stärken die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Sie sind bedeutender Impulsgeber und schaffen Lösungen, die wir für die Herausforderungen unserer Zeit wie den Weg zur Klimaneutralität und die Energiewende dringend benötigen.

Das Programm „Start-up Transfer.NRW“ fördert:

  • Gründende aus nordrhein-westfälischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in NRW,
  • die am Markt orientierte Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen und Know-how zu Produkten, Dienstleistungen und Verfahren (Validierung, Proof of Concept, Prototyping),
  • die Vorbereitung einer Unternehmensgründung durch die Weiterentwicklung eines Geschäftsplanes für die Gründungs- und frühe Wachstumsphase,
  • die projektbegleitende Beratung durch einen branchenerfahrenen Coach.

Die Förderanträge stellen die Hochschule oder die Forschungseinrichtung. Die Unternehmensgründung soll im Laufe des Projektes erfolgen. Die Gründung selbst wird nicht gefördert.

Die Anträge auf Förderung können bis 31. Januar 2023 bei der Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden. Weitere Informationen zum Antrag

Ansprechpartner: Dr. Hendrik Vollrath, 02461 61-3347, h.vollrath@fz-juelich.de

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