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7 - Unsere Hochschulen zu den führenden Gründerhochschulen in Deutschland weiterentwickeln
Wir möchten die Gründungsaktivitäten unserer Hochschulen erheblich steigern. Wenigstens drei Hochschulen sollen bundesweit unter die Top Ten kommen. Die Zahl der Ausgründungen soll sich bis zum Jahr 2024 um mindestens 50 Prozent erhöhen. Beim Bundesprogramm EXIST-Gründerstipendium soll Nordrhein-Westfalen innerhalb der kommenden fünf Jahre in die Top Drei der Bundesländer aufsteigen.
Wo wir herkommen
Hochschulen haben eine enorme Bedeutung für das Gründerökosystem einer Region. Sie bilden nicht nur unsere Unternehmerinnen und Unternehmer von morgen aus, sie sind zugleich Ausgangsort spannender Geschäftsideen mit vollkommen neuen Technologien. Die große Mehrheit der Senkrechtstarter in der Start-up-Szene und der Venturte Capital finanzierten Unternehmen haben ihren Ursprung in einer Hochschule.
Keine andere Hochschullandschaft in Deutschland ist so dicht und vielseitig wie die Nordrhein-Westfalens. An 70 Hochschulen wird hierzulande geforscht und gelehrt. Unsere Universitäten haben ihr internationales Renommee im laufenden Wettbewerb der Exzellenzstrategie untermauert, bei dem 14 Exzellenz-Cluster nach Nordrhein-Westfalen gingen.
Dennoch gelingt es Nordrhein-Westfalen noch zu selten, diese Exzellenz in der Forschung in erfolgversprechende Start-ups umzusetzen. In den zentralen Gründungsförderprogrammen des Bundes etwa könnte Nordrhein-Westfalen gemessen an seiner Größe und seinen Möglichkeiten erheblich mehr Förderfälle aufweisen (vgl. Abbildung).
Nachholbedarf besteht auch bei den Gründungsaktivitäten an den Hochschulen: Der Gründungsradar des Stifterverbandes für die deutsche Wissenschaft sieht die RWTH Aachen als beste nordrhein-westfälische Universität lediglich auf Platz 9 unter den gründungsaffinen Universitäten in Deutschland. Die anderen Universitäten belegen lediglich Plätze im Mittelfeld oder darunter. Schließlich sind auch beim Zusammenspiel von Gründergeist und Wissenschaft laut Start-up Monitor NRW 2019 noch Potenziale zu heben. Dies zeigt sich unter anderem am im Bundeslandvergleich geringen Anteil promovierter Gründerinnen und Gründer.
Wo wir hinwollen
Wir möchten die Gründungsaktivitäten unserer Hochschulen erheblich steigern. Wenigstens drei Hochschulen sollen bundesweit unter die Top Ten kommen. Die Zahl der Ausgründungen soll sich bis zum Jahr 2024 um mindestens 50 Prozent erhöhen. Beim Bundesprogramm EXIST-Gründerstipendium soll Nordrhein-Westfalen innerhalb der kommenden fünf Jahre in die Top Drei der Bundesländer aufsteigen.
Was wir tun
- Wir unterstützen mit der Initiative Exzellenz Start-up Center NRW den Ausbau bestehender Gründungsinitiativen hin zu professionell agierenden Exzellenz Start-up Centern an den Universitäten Aachen, Köln, Bochum, Dortmund, Münster und Paderborn. Hierfür stellen wir 150 Millionen Euro bis 2024 bereit. An weiteren Universitäten werden besonders erfolgversprechende Einzelprojekte unterstützt.
- Wir unterstützen unsere Hochschulen bei der Antragstellung für die Bundesfördermaßnahmen für Gründungsaktivitäten an Hochschulen. Förderaktivitäten des Landes werden auf möglichst großen Erfolg beim EXIST-Programm und StartUpLab@FH ausgerichtet.
- Das Förderprogramm Start-up Transfer NRW richtet sich an Gründerteams aus Hochschulen. Zugelassen sind auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Ergänzungen des Gründerteams.
- Für technologieorientierte Gründungswillige aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie neu gegründete, innovative Start-ups stellt das NRW.BANK Venture Center ein gebündeltes Beratungsangebot zur Verfügung.
- Mit dem Förderprogramm NRW Patent-Validierungs-Programm unterstützen wir unsere Hochschulen, Erfindungen für Anwenderinnen und Anwender in Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar zu machen (Prototypenförderung, proof-of-concept). Dies hilft insbesondere auch Gründungsvorhaben, da wichtige technologische Hürden bereits vor der eigentlichen Gründung und der Kapitalakquise überwunden werden können.
- Wir streben Standard-Lizenzvereinbarungen an, die als Ausgangsbasis grundsätzlich jeder Patentnutzung dienen können. Damit wollen wir sicherstellen, dass Gründungsvorhaben sich nicht dadurch verzögern oder gar scheitern, weil Gründerteam und Hochschule keine Einigkeit bei den Lizenzvereinbarungen erzielen.
- Im Rahmen der Ruhr-Konferenz werden Gründungen aus der Wissenschaft zudem in dem Themenforum „Von der Idee zum Produkt – Wie gelingt der Transfer aus der Forschung in Start-ups?“ aufgegriffen, indem hierzu Handlungsansätze für das Ruhrgebiet erarbeitet werden.
- Im Hochschulgesetz wird Studierenden die Möglichkeit eingeräumt, Urlaubssemester zu nehmen, um ohne Nachteile etwa beim Bezug befristeter staatlicher Unterstützungsleistungen ein Unternehmen gründen zu können.
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